Bergschäden

Bergschäden in der Stein- und Braunkohle in NRW - Bürgerrechte, Transparenz und Bergrecht am 12. April

Einladung zur Veranstaltung “Bergschäden in der Stein- und Braunkohle – Bürgerrechte, Transparenz und Bergrecht” am Freitag, 12. April 2013 von 16:00 bis 19:00 Uhr im Landtag NRW, Raum E1 A 16

imageIn Nordrhein-Westfalen gibt es eine lange Tradition im Abbau von Kohle. Während der Steinkohlebergbau 2018 endgültig auslaufen wird, sehen die genehmigten Abbaugebiete für Braunkohle eine Nutzung noch bis 2045 vor.
Beide Arten der Kohleförderung bringen erhebliche Eingriffe in die Natur, die Umwelt und den Wasserhaushalt mit sich. Die Absenkung des Bodens durch die Abtragung der Kohle untertage, sowie  die  Trockenlegung  der  Tagebaugebiete und  die  damit  verbundene  Veränderung  des Grundwasserspiegels  lösen  Veränderungen  an der  Oberfläche  aus,  manchmal  viele  Kilometer entfernt. Oftmals kommt es hierdurch zu Schäden an Gebäuden und genutzten Flächen.
Betroffene wissen in vielen Fällen nicht, wo sie Unterstützung  erhalten  können,  wie  sie  Informationen erhalten und welche Rechte sie haben. Zudem kommen Fragen hinzu,

• wie  Bergschäden  am  Eigentum  nachgewiesen werden können,
• wie Betroffene ihr Recht durchsetzen können
• und  welche  Änderungen  im  Bergrecht  erreicht werden müssen.

Diese und weitere Fragen möchten wir gerne mit Ihnen/ Euch erörtern und Erfahrungen austauschen.

Alle Details zum Ablauf der Veranstaltung, den ReferentInnen und zur Anmeldungen in der ausführlichen Einladung.

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